Aktuelles
Aktualisiertes Schutzkonzept öffentliche Anlagen
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Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe müssen ein Schutzkonzept vorweisen können. Dies schreibt die COVID-19-Verordnung besondere Lage in Art. 4 Abs. 1 vor.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner von Fehren und die Nutzer der öffentlichen Anlagen, sich an das Schutzkonzept zu halten.
Neuerungen ab 24.08.2020:
Jeder Nutzer des Gemeindesaals desinfiziert nach Gebrauch die Oberflächen mit den bereitgestellten Desinfektionstüchern.
Neuerungen ab 22.10.2020:
Im öffentlich zugänglichen Bereich der Verwaltung gilt eine Maskenpflicht. Neue Regelungen für Sitzungen.