Aktuelles
Bewilligung von Anlässen ab 01.01.2016
Erstellt am
Ab Jahresbeginn 2016 sind gemäss Verordnung des Arbeitsgesetzes (WAG) neu die Gemeinden (bisher der Kanton) für die Bewilligung von Anlässen verantwortlich.
Die Gesuche für die Erteilung einer Anlassbewilligung sind deshalb mit dem offiziellen Gesuchsformular bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Direkt zum Gesuchsformular und Merkblatt -->