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Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

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Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen – wenn man sie lässt. Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung. Durch diese Umstände werden die VerkehrsteilnehmerInnen – motorisiert oder vor allem zu Fuss – gefährdet.

Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen fordern wir hiermit alle BesitzerInnen von Gartenanlagen auf, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden.

Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht über die Grundstücksgrenze in das Strassenareal ragen. Hecken, Sträucher und Bäume müssen senkrecht über der Grenze auf folgende Höhen zurückgeschnitten werden:
- Trottoir- und Fusswegbereiche auf 2,50 m Höhe
- Strassen- und Fahrbahnberei-che auf 4,20 m Höhe
- Strassenbeleuchtung auf eine Breite von beidseitig etwa 5 m Höhe.

Weitere öffentliche Einrichtungen wie Hydranten und Verkehrstafeln sind ebenfalls frei zu halten.

Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen wenden Sie sich bitte an eine Gartenbaufirma.

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