Anlassbewilligungen

Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Das Merkblatt soll als Leitfaden dienen und wichtige Hinweise geben.

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn:

  • an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke, sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden
  • und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Je nach Grösse des Anlasses/der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.

Eine hilfreiche und unterstützende Homepage zur Planung von Anlässen: Event safety & security

Die Einwohnergemeinde als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.