Absolutes Feuerverbot
Brennende Streichhölzer oder Funkenflug verursachen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Brand. Das Feuer breitet sich aufgrund der starken Trockenheit sehr schnell aus. Im Freien sind keine Feuer zu entfachen. Mit gebotener Vorsicht dürfen ausserhalb des Waldabstands von 200 Metern signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund benutzt werden. Bei Wind ist das Feuern unbedingt zu unterlassen. Und: Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden.
Feuer- und Feuerwerksverbot Kanton Solothurn 03.07.2026
Kanton Solothurn: Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit
Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hat deshalb in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum.
Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
- Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
- Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut
- Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein
- Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
- Löschen Sie das Feuer oder kühlen Sie die heisse Asche mit viel Wasser
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürger das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung.