Fischerei- und Betretungsverbot teilweise aufgehoben
Mit einer neuen Allgemeinverfügung vom 28. August 2026 hebt das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn das im Juli verhängte Betretungsverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton auf. Grund dafür sind die ergiebigen Niederschläge der vergangenen Tage sowie die gesunkenen Tagestemperaturen und kühleren Nächte, welche zu einer Normalisierung der Wassertemperaturen geführt haben. Die akute Gefährdung der Wassertiere besteht damit nicht mehr.
Auch das Fischereiverbot wird für die meisten Gewässer des Kantons per sofort aufgehoben. Eine Ausnahme bilden die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbaches: Weil die aussergewöhnliche Hitze und Trockenheit von Juni bis August 2026 die Fischbestände in diesen Gewässern stark belastet haben, bleibt das Fischereiverbot dort bis zum Beginn der Schonzeit am 1. Oktober 2026 in Kraft. So sollen sich die überlebenden Fische erholen und fortpflanzen können. Die Auswirkungen der Hitzeperiode auf die Fischpopulationen werden in den kommenden Wochen wissenschaftlich untersucht.
Die vorliegende Verfügung ersetzt die Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2026 und wurde am 28. August 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn erhoben werden.
Quelle: Amt für Wald, Jagd und Fischerei, Kanton Solothurn